REV Rauchmelder MH 14 00235103 inkl. Batterie VDS REV
Beschreibung
REV Rauchmelder MH14 00235103
Der optische REV Rauchmelder MH14 00235103 überzeugt durch seine einfache Montage, ausgereifter Technik und klarem Design. Mitgeliefert werden Schrauben, Dübel und Marken Batterie.
Der REV Rauchmelder MH14 00235103 hat VdS-Zulassung . Ebenso wurde der REV Rauchmelder MH14 nach der Europa Norm EN 14604:2005 erfolgreich geprüft. Er hat einen extra lauten Signalton,
eine Funktionstaste zum testen des Rauchmelders und ein Batterie-Wechselsignal. REV Rauchmelder MH 14 Art. Nr:00235103
Produktdaten
-Optischer Rauchmelder
-Farbe weiss
-inkl. Markenbatterie
-orginal REV -EN 14604:2005
-VDS Zulassung
-5 Jahre Garantie (nicht auf Batterie)
-Fotoelektrischer Sensor
-Warnton: 85dB(A) (bei ca. 3m Entfernung)
-Batteriewechselsignal
-Funktionstaste
Bedienungsanleitung
Warum Rauchmelder?!?
Der Einsatz von Rauchmeldern wird besonders in Privat-Haushalten von vielen Feuerwehrexperten, seit Jahren empfohlen.
Die Rauchmelder senken deutlich, die Rate, der Brände in denen Personen zu Schaden kommen .
Sie sollen nicht die Feuerwehr alamieren, sonden die Personen warnen um Ihnen die Möglichkeit der Eigenrettung, zu geben.
Es wird besonders empfohlen diese in den Schlafräumen zu montieren. Im Brandfall weckt der Rauchmelder ,
mittels der eingebauten Sirene und verhindert somit, dass die Bewohner, im Schlaf, an den Brandgasen ersticken!
Rauchmelderpflicht in Deutschland
Thüringen: Rauchmelderpflicht seit Februar 2008, für Neu-, Um- und Bestandsbauten; Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure.
Schleswig-Holstein: Rauchmelderpflicht seit 2004, für Neu-, Um- und Bestandsbauten; Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure. Nachrüstpflicht bis Ende 2009
Hamburg: Pflicht seit 2006, für Neu-, Um- und Bestandsbauten, Nachrüstpflicht bis Ende 2010
Mecklenburg-Vorpommern: Pflicht seit 2006 für Neu-, Um- und Bestandsbauten, Nachrüstpflicht bis Ende 2009
Hessen: Pflicht seit 2005, für Neu-, Um- und Bestandsbauten, Nachrüstpflicht bis Ende 2014
Rheinland-Pfalz: Rauchmelderpflicht für Neubauten seit 2003 Saarland: Rauchmelderpflicht für Neubauten seit 2004
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